Ihre Spende hilft

Wenn Sie auf Ihrem Einzahlungsschein oder beim Electronic Banking angeben, wofür wir Ihre Spende verwenden sollen, können Sie sich sicher sein, dass Ihre Hilfe auch genau für diesen Zweck verwendet wird.

  • Wollen Sie Opfer von Gewaltverbrechen unterstützen? –> Gewaltopfer
  • Wollen Sie traumatisierte Menschen unterstützen? –> Dolmetschen
  • Unterstützen Sie unsere KlientInnen beim Start in die Selbstständigkeit? –> Starthilfe
  • Wollen Sie eine bestimmte EXIT-sozial Einrichtung unterstützen? –> „Name der Einrichtung
  • Möchten Sie Menschen unterstützen, die Stimmen hören? –> Stimmenhörer

Alle Spenden ohne Zweckwidmung werden dort verwendet, wo es dringend nötig ist.

Spendenabsetzbarkeit

Ab 2017 gibt es eine neue Regelung bezüglich der Spendenabsetzbarkeit für das Finanzamt. Wenn Sie ihre Spende beim Finanzamt steuerlich absetzen wollen, brauchen wir für die automatische Übermittlung und Zuordnung ihren

  • vollständigen Namen (wie er am Meldezettel steht)
  • Geburtstag
  • Adresse & Emailadresse

⇒ Wenn Sie uns diese Daten bekanntgeben, wird ihre Spende an uns – und auch die zukünftigen Spenden an uns – automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Wenn Sie keinen Wert auf die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende legen, müssen Sie uns auch darüber informieren.

Für Fragen stehen wir unter 0732/719 200 oder service@exitsozial.at zur Verfügung. Vielen Dank!

Möglichkeiten zum Spenden

Unsere Bankverbindung: IBAN AT93 5400 0002 0070 6539 | BIC OBLAAT2L

In jeder EXIT-sozial-Einrichtung können Sie direkt spenden oder einen Zahlschein mitnehmen. Wollen Sie regelmäßig spenden, so können Sie dies mittels Sepa Lastschrift Mandat in Auftrag geben.

Es gibt auch die Möglichkeit für Sachspenden oder Zeitspenden, dazu setzen Sie sich bitte mit dem Service unter 0732/719 200 oder service@exitsozial.at in Verbindung!

Unsere Buchhaltung und damit die Verwaltung Ihrer Spende wird von unabhängigen Wirtschaftstreuhändern sorgsam geprüft. Weiters unterliegen wir der Kontrolle durch das Land Oberösterreich als Geberin öffentlicher Mittel für die psychosoziale Versorgung.

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